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   BVerwG, 11.03.1955 - IV C 99.54   

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https://dejure.org/1955,396
BVerwG, 11.03.1955 - IV C 99.54 (https://dejure.org/1955,396)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1955 - IV C 99.54 (https://dejure.org/1955,396)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1955 - IV C 99.54 (https://dejure.org/1955,396)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1123
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 27.01.1956 - IV C 117.54

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat bereits in einem früheren Urteil vom 11. März 1955 (IV C 99.54), das allerdings dem Landesverwaltungsgericht bei seinem Urteilsspruch noch nicht zugänglich war, ausgesprochen, daß bei der Entscheidung über die Grewährung von Aufbaudarlehen die frühere Lebensgrundlage des Geschädigten nach Möglichkeit zu berücksichtigen ist.

    Der erkennende Senat hat deshalb in seinem bereits erwähnten Urteil vom 11. März 1955 (IV C 99.54) unter Berücksichtigung, vorstehender Grundsätze weiterhin ausgesprochen, daß der Begriff "notwendiger Lebensbedarf", wie er bei der Unterhaltshilfe sowie im Fürsorgerecht angewandt wird, nicht mit dem Begriff der Lebensgrundlage im Sinne des § 254 Abs. 1 LAG verwechselt werden darf.

  • BVerwG, 24.02.1956 - IV C 126.54

    Ablehnung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Verlust

    Hauptziel dieser Ausgleichsleistung ist demnach nicht die Entschädigung für entstandene Verluste, was insbesondere mit der Hauptentschädigung erreicht worden soll, sondern die Förderung der Wiedereingliederung des noch eingliederungsfähigen Teils der Geschädigten unter möglichster Wiederherstellung eines angemessenen Verhältnisses zwischen selbständig und unselbständig Tätigen unter den Geschädigten, entsprechend der früheren sozialen Struktur, wie sie vor den schädigenden Ereignissen bestand (vgl. hierzu BVerwG IV C 99.54 vom 11. März 1955).
  • BVerwG, 22.03.1957 - IV C 231.56

    Rechtsmittel

    Das hat der erkennende Senat bereits in seinemUrteil vom 11. März 1955 - BVerwG IV C 99.54 - ausgesprochen.
  • BVerwG, 02.08.1962 - VI B 11.61

    Rechtsmittel

    Ihr Hinweis auf die Urteile des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1955 - IV C 99.54 - und vom 27. Juli 1959 - IV C 47.59 - scheitert schon daran, daß der vorliegende Fall sich von dem hier zur Entscheidung stehenden Fall u.a. dadurch unterscheidet, daß dem durch einen Rechtsanwalt vertretenen und selbst rechtskundigen Kläger ohne weiteres zuzumuten war, sich auch ohne besonderen richterlichen Hinweis auf den im Urteil verwertbaren Tatsachenstoff sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht einzustellen.
  • BVerwG, 02.08.1957 - IV B 23.55

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu der Auslegung der Begriffe der gefährdeten Lebensgrundlage und zu dem Verhältnis der früheren verlorenen zu der jetzigen wiedererlangten Lebensgrundlage eine Anzahl von grundsätzlichen Entscheidungen gefällt, aus denen sich ein erschöpfender Überblick über die Grundsätze zur Auslegung dieser Begriffe ergibt (vgl. u.a.Urteile vom 11. März 1955 - BVerwG IV C 99.54 -;vom 28. April 1955 - BVerwG III C 34.54 -;vom 10. Februar 1956 - BVerwG IV C 176.55 -;vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 36.56 -;vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 70.54 -;vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 48.56 -).
  • BVerwG, 08.05.1956 - IV B 168.55

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits in demUrteil vom 11. März 1955 - BVerwG IV C 99.54 - ausgesprochen hat, ist für die Bewilligung eines Aufbaudarlehens unerheblich, ob der Antragsteller vor Not geschützt ist.
  • BVerwG, 21.09.1956 - III B 81.55

    Rechtsmittel

    Soweit die Klägerin sich dagegen wendet, daß sie zu dem in der "neuen Begründung" des Verwaltungsgerichts bezogenen Rechtsstandpunkt des Verwaltungsgerichts nicht Stellung nehmen konnte, könnte darin - vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 11. März 1955 - BVerwG IV C 99.54 - möglicherweise ein wesentlicher Verfahrensmangel liegen, der aber mit der hierfür allein gegebenen Verfahrensrevision, von der die Klägerin keinen Gebrauch gemacht hat, hätte gerügt werden müssen.
  • BVerwG, 30.07.1957 - III B 241.56

    Voraussetzungen für das Wiederfinden einer verlorenen Existenzgrundlage für einen

    Weder die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zitiert sind die Urteile vom 24. Februar 1956, 11. März 1955 und 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 70.54, BVerwG IV C 99.54 und BVerwG IV C 117.54 -) noch die Weisung des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes über die Gewährung von Aufbauhilfe vom 25. April 1956 schlössen eine solche Feststellung aus.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.12.1955 - IV A 75/55
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  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.12.1955 - IV - A 75/55

    Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbeschädigten als

    Auch bei Ermessensentscheidungen hat das Gericht zu prüfen, ob sie fehlerfrei zustande gekommen sind und ob die Verwaltungsbehörde von einer rechtlich zutreffenden Grundauffassung ausgegangen ist (BVerwG II B 65/53 vom 7. April 1954 und IV C 99/54 vom 11. März 1955).
  • BVerwG, 25.10.1957 - III B 309.56

    Rechtmäßigkeit der Anwendung einer Sollbestimmung als Zulässigkeitserfordernis

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